Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschaftsausschuss in der betrieblichen Praxis

Die Forderung des Gesetzgebers, zugunsten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihrer sozialen Belange in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und dem Management tätig zu sein, bedingt es, dass ein Wirtschaftsausschuss wirtschaftliche Informationen vor dem Hintergrund der Auswirkungen von Unternehmensentscheidungen auf die Beschäftigten betrachtet und auswertet.

Daher ist es für einen Wirtschaftsausschuss entscheidend,

  • die wirtschaftliche Situation des Unternehmens anhand von Kennzahlen zuverlässig beurteilen zu können,
  • durch gezielte Fragen an das Management benötigte Informationen zu erhalten,
  • einen Jahresabschluss lesen und auswerten zu können,
  • Signale für Krisen oder signifikante wirtschaftliche Veränderungen möglichst frühzeitig erkennen und die Handlungsalternativen für die Betriebsratsarbeit daraufhin abzustimmen zu können.

Je besser ein Wirtschaftsausschuss informiert ist, desto gezielter können er und der Betriebsrat in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung möglichst vorausschauend zum Wohl des Unternehmens und der Beschäftigten agieren.

Hierzu soll Sie dieses Seminar befähigen.

Die Erstellung eines eigenen Informationssystems wird in diesem Seminar zudem vermittelt. Denn nur ein selbst erstelltes Kennziffernsystem bietet langfristig die Möglichkeit einer eigenständigen Informationsgrundlage, die der Interessenvertretung einen geeigneten Überblick über die Unternehmensentwicklung aus Sicht der Beschäftigten bietet.

Nicht zuletzt sollen praktische Hilfen für die Organisation der Wirtschaftsausschussarbeit und die Durchsetzung der Rechtsgrundlagen vermittelt werden.

Hinweis: Dieses Seminar ist gem. § 37 Abs.6 BetrVG für die sach- und fachgerechte Arbeit des Betriebsrats und Wirtschaftsausschusses erforderlich. Es setzt betriebsverfassungsrechtliche Grundkenntnisse für den Wirtschaftsausschuss voraus und baut auf diese in der Praxis auf.

Zielgruppe:

  • Wirtschaftsausschussmitglieder und Betriebsräte, die ein Grundlagenseminar Wirtschaftsausschuss I besucht haben, in dem rechtliche Grundlagen vermittelt, jedoch noch keine Bilanzanalyse anhand von Kennzahlen erarbeitet wurde
  • Wirtschaftsausschussmitglieder und Betriebsräte, die ein Grundlagenseminar Wirtschaftsausschuss I besucht haben, in dem bereits eine Bilanzanalyse anhand von Kennzahlen, jedoch noch keine eigenständige Informationsstrategie für die betriebliche Interessenvertretung vermittelt wurde

Dauer: als zwei- bis dreitägiges Seminar möglich